Drei Arbeitsstunden pro Jahr
Zur jährlichen Instandsetzung der Tennisplätze im Frühjahr und zur Einwinterung der Tennisanlage im Herbst sind Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet jährlich drei Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen (§ 5 der Vereinssatzung).
Die Arbeiten erfolgen auf Anweisung des Anlagenwarts bzw. eines Vorstandsmitglieds.
Die Termine werden in der Mittelbayerischen Zeitung, auf der TCI-Homepage oder per Email bekanntgegeben.